Erdbestattung, Feuerbestattung & Seebestattung

Die Erdbestattung (Körperbestattung)

Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsart in Deutschland. Die Beisetzung des Verstorbenen findet auf einem städtischen oder kirchlichen Friedhof statt. Eine Grabstelle wird unter Berücksichtigung von Ruhefristen (i.d.R. 20-25 Jahre) für einen bestimmten Zeitraum erworben. Die Erdbestattung kann in einem Wahl-, Reihen-, Wiesen- oder anonymen Grabfeld erfolgen. Erdwahlgräber können ein- oder mehrstellig sein (z.B. Doppelgrab).

Wahlgräber oder auch Gruften haben eine bis hin zu mehreren Stellen und sind häufig auch als Doppel- oder Familiengruft zu finden. Angehörige haben die Möglichkeit das Wahlgrab auf dem jeweiligen Friedhof frei auszuwählen. In der Regel werden Wahlgräber für 25 Jahre erworben. Wenn Sie wünschen, können Sie die Grabstätte auch gegen weitere Kosten verlängern. Die Kosten sind in der jeweiligen Friedhofsgebührenordnung zu finden.

Wenn bereits ein Wahlgrab besteht, können Sie nach Prüfung der Ruhefristen weitere Bestattungen (Sargbestattung/Urnenbestattung) zulassen. Hierfür benötigen wir ggf. eine Graburkunde des vorhandenen Grabes. Wahlgräber und Gruften können Sie nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten. Diese Grabart ist die kostenintensivste Form.

Reihengräber sind Einzelgräber. Bei dieser Grabart wird Ihnen die Friedhofsverwaltung eine Grabstätte zuweisen. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahren und kann nicht verlängert werden. Sie können Reihengräber individuell und nach Ihren Wünschen schmücken. Reihengräber sind günstiger als Wahlgräber oder Gruften.

Wiesengräber sind Einzelgräber und haben eine Ruhefrist von 25 Jahren welche nicht verlängert wird. Die Grabpflege wird vom Friedhof übernommen. Auf Wunsch können können Sie ein Grabstein aufstellen lassen.

Anonym-Gräber: Bei dieser Grabart befinden sich die Ruhestätten auf gekennzeichneten Gräberfeldern. Sie haben keine Möglichkeit diese Ruhestätte zu gestalten da diese in der Regel mit Rasen überpflanzt werden. Die Pflege von Anonym-Gräbern übernimmt der Friedhof. Diese sind die kostengünstigste Variante.

Feuerbestattung (Einäscherung)

Die häufigste Bestattungsart Deutschlands ist die Feuerbestattung. Eingeführt wurde diese im Laufe des 19. Jahrhunderts insbesondere bei den evangelischen Christen. Seit dem zweiten vatikanischen Konzil (1962-1965) ist die Feuerbestattung auch bei der katholischen Kirche anerkannt. Die Beisetzung findet nach der Einäscherung in einer Urne in der Regel in einem Urnengrab statt.

Urnenwahlgräber oder auch Urnengruften haben eine bis hin zu mehreren Stellen und sind häufig auch als Doppel- oder Familiengruft zu finden. Angehörige haben die Möglichkeit das Wahlgrab auf dem jeweiligen Friedhof frei auszuwählen. Wenn Sie wünschen, können Sie die Grabstätte auch gegen weitere Kosten verlängern. Die Grabstätte können Sie nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten. Diese Grabart ist die kostenintensivste Form der Urnenbestattung.

Urnenreihengräber sind Einzelgräber. Bei dieser Grabart wird Ihnen die Friedhofsverwaltung eine Grabstätte zuweisen. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden. Sie können Urnenreihengräber individuell und nach Ihren Wünschen gestalten.

Urnenwiesengräber sind Einzelgräber und haben eine Ruhefrist von 25 Jahren welche nicht verlängert wird. Die Grabpflege wird vom Friedhof übernommen. Auf Wunsch können Sie einen Grabstein aufstellen lassen.

Kolumbarien sind Urnenwände auf Friedhöfen. Diese Grabart bedarf keiner Pflege. Nach Ablauf der Ruhefrist von 25 Jahren erfolgt die Beisetzung in einem anonymen Urnengrab. Sie können die Nutzungsdauer nach Wunsch auch verlängern. In Essen gibt es Kolumbarien auf dem Parkfriedhof “Neue Halle”, dem Nordfriedhof und dem kommunalen Friedhof Essen Überruhr.

Anonyme Urnenbestattung. Bei dieser Grabart befinden sich die Ruhestätten auf gekennzeichneten Grabfeldern. Sie haben keine Möglichkeit diese Ruhestätte zu gestalten da diese in der Regel mit Rasen überpflanzt wird. Die Pflege von Anonym-Gräbern übernimmt der Friedhof. Diese ist die kostengünstigste Variante.

Seebestattung

Seit 1934 ist die Seebestattung in Deutschland möglich. Da nur die Asche eines Menschen der See übergeben werden darf, setzt diese Bestattungsform eine vorhergehende Einäscherung voraus. Die wasserlösliche Urne aus Zellulose, Sand- oder Salzstein wird der See übergeben. Die Beisetzung findet in ausgewiesenen Gebieten statt welche in der Regel in der Nord- oder Ostsee liegen. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen.