Bestattungsvorsorge Treuhand – eine Sorge weniger
Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten bedeutet:
Sie haben Gewissheit, dass Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche im Trauerfall geregelt werden. Der finanzielle Rahmen wird so weitgehend durch Sie festgesetzt und die optimale Bestattungsvorsorge für Sie getroffen. Ihre Hinterbliebenen brauchen in ihrer Trauer keine oder nur wenige Entscheidungen treffen und sind dennoch sicher in Ihrem Sinne gehandelt zu haben.
Für Sie und Ihre Familie hat ein Bestattungsvorsorge viele Vorteile.
Die wichtigsten haben wir in einer Übersicht zusammengestellt:
• Viele ungeklärte Fragen können in Ruhe besprochen werden. Das schafft Sicherheit für die Zukunft.
• Mit einer Bestattungsvorsorge bleiben die letzten Dinge nicht im Ungewissen. Sie können sicher sein, dass alles so ausgeführt wird, wie Sie es wünschen.
• Dank der Kostenaufstellung anhand unseres detaillierten Gesprächs wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.
• Die nötige Zeit und Ruhe zum Abschied nehmen wird gegeben sein.
• Auch Alleinstehende können sich mit einer Bestattungsvorsorge rundum absichern.
• Treuhändische, konkurssichere Verwaltung der Vorsorgegelder, solide Verzinsung der Treuhandeinlage.
• Eingezahlte Gelder sind zweckgebunden und sind vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt.
Eine solche Vereinbarung zu verfassen ist kostenfrei und für Sie und Ihre Angehörigen eine große Erleichterung. Sie haben die Möglichkeit alle notwendigen Unterlagen zu besorgen oder selbst zu ordnen.
Die Bestattungsvorsorge Treuhand kann darüber hinaus auch eine Absicherung der Bestattungskosten enthalten. Einzahlungen für die Vorsorge, welche bankverbürgt und verzinst bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwahrt werden, sichern die finanzielle Regelung im Fall der Fälle ab.
Sie können Personen Ihres Vertrauens benennen, die als Ansprechpartner für den Bestatter in Frage kommen und über Ihre Vorsorge der Treuhand informiert sind.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos.
Gut zu wissen: Eine Regelung der Bestattung im Testament kann oft nicht ausreichen. Oftmals werden Testamente erst nach der Beisetzung eröffnet. Somit können Ihre persönlichen Wünsche nicht mehr erfüllt werden.